E. Keble (Edward Keble) Chatterton
Kapitel 36
von der Lage der Dinge in England. Es gab dabei in der Insel des Mannes
diese Zeit kein Erheben von Zoll oder anderem Aufgabenbereich, damit dazwischen
Insel und Frankreich wurden besonders auf einem beständigen Gewerbe drinnen dort behalten
Tees, andere Östliche Indien Güter und Weinbrände, die danach waren,
englischen Häfen, besonders zu Liverpool, vermittelt als
schon haben wir bemerkt, und auch zu Glasgow, Dumfries, sowie zu
Irland. In den Tagen, als es Schaluppen bei Liverpool gaben, der Pflicht macht,
für die Krone pflegten sie, ihr bestes darzulegen, um dieses anzuhalten und zu machen
Lauf, "aber wie es eine sehr gefährliche Station ist, ist eine Beschlagnahme knapp
gehört von."
So erläuternd von den Leistungen der Schmuggler bei, daß Zeit uns ließ,
erwähnen Sie, daß es offiziell von Yarmouth berichtet wurde, der am 11. Juli
fünfzig Schmuggler hatten bei Benacre darin eine Ladung von Tee und Weinbrand laufen gelassen
Suffolk und nur Zeiträume von vierzehn Tagen später landete eine Band von sechzig Schmugglern
eine andere Schmuggelwarenladung bei der gleichen Stelle, während eine Bande von vierzig bekam,
eine andere Ladung sicher an Land bei Kesland Haven. Eine Woche später ein immer noch
größere Band, diese Zeit, das Bestehen aus siebzig, kam durch Benacre durch,
Straße mit einer großen Quantität von Gütern, einem Handwagen und vier Pferden. Das
Schmuggler bei Kesland Haven waren fähig gewesen, ihre Ladung landeinwärts zu bringen
von Tee und Weinbrand mittels fünfzig Pferde. In einem Monat allein, und
dieses bei der Tiefe des Winters, als cross-channel-Durchgänge nicht könnten,
wird erwartet, für kleines Segelnhandwerk zu sicher zu sein--neun Schmuggel
Messer waren vom Hafen des Roggens zu Guernsey gesegelt; und es war
das während der letzten Jahreshälfte dort geschätzt, war darauf gestartet worden
zur Küste von Suffolk 1835 Pferdelasten des Tees sowie bestimmt
andere Güter und 1689 Pferdelasten von nässen Sie und Kurzwaren, nichts zu sagen,
von einer großen Quantität von anderen Artikeln, die Pflicht bezahlt haben sollten.